Wohnungsrecht - die Alternative zur Miete
Für Ihre Wohnung in der Heinrich Schütz Residenz in Dresden können Sie einen Mietvertrag abschließen. Alternativ können sie ein lebenslanges Wohnungsrecht erwerben.
Das Wohnungsrecht in der Heinrich Schütz Residenz ermöglicht Ihnen die zuverlässige Absicherung Ihres Ruhestandes. Wer ein lebenslanges mietfreies Wohnungsrecht vereinbart, kann genau kalkulieren, welche Kosten zu erwarten sind. Mit der einmaligen Zahlung eines Wohnungsrechtspreises sind weitere Mietzahlungen für die Nettokaltmiete hinfällig. Mietsteigerungen betreffen Wohnungsrechtsnehmer also nicht.
Der Preis für das Wohnungsrecht bildet sich aus verschiedenen Faktoren wie Geschlecht und Alter sowie Lage und Größe Ihrer Wohnung in der Heinrich Schütz Residenz.
Das Wohnungsrecht kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Paaren erworben werden.
Durch das Wohnungsrecht genießen Sie eigentumsähnliche Sicherheit ohne lästige Eigentümerpflichten. Sollten Sie vorzeitig wieder ausziehen, erhalten Sie den Restwert erstattet. Im Erbfall steht der Restwert den von Ihnen testamentarisch benannten Erben zu.
Hier finden Sie unser besonderes Angebot bis zum 31.12.2011.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie an unter Telefon 0351 - 26 35 960
oder senden Sie eine E-Mail an: info@heinrich-schuetz-residenz.de
